Nach Abweisung in Kalifornien: El Faro will wegen Pegasus-Klagen Berufung einlegen

Gericht in Kalifornien wies Pegasus-Klage von El Faro gegen NSO Group mangels Zuständigkeit ab. Knight Institute will Berufung einlegen.

Nach Abweisung in Kalifornien: El Faro will wegen Pegasus-Klagen Berufung einlegen
Malware

Illustration mit KI erzeugt

Das Gericht wies die Klage aus Zuständigkeitsgründen ab

Ein Bundesrichter in Kalifornien hat eine Klage von Journalisten und anderen Mitarbeitern des unabhängigen salvadorianischen Nachrichtenmediums El Faro abgewiesen. Sie hatten geltend gemacht, ihre Geräte seien mit der Spionagesoftware Pegasus angegriffen worden. The Record berichtete am 2. Oktober 2026 über die Entscheidung.

Im Mittelpunkt stand die Frage, ob der Fall in Kalifornien verhandelt werden kann. Die Kläger argumentierten, die Angriffe hätten auf kompromittierte Infrastruktur im Bundesstaat zurückgegriffen. Nach Einschätzung des Gerichts hatten sie jedoch nicht nachgewiesen, dass Kalifornien für den Fall zuständig ist, wie aus dem Bericht von The Record hervorgeht.

Die Abweisung ist ein verfahrensrechtlicher Rückschlag, aber keine Entscheidung darüber, ob die mutmaßliche Überwachung stattgefunden hat. Dem Bericht zufolge hat das Gericht nicht über die zugrunde liegenden Vorwürfe entschieden.

Das Knight First Amendment Institute reichte die Klage im November 2022 im Namen der Journalisten ein. Sie richtete sich gegen die Pegasus-Herstellerfirma NSO Group. The Record bezeichnete sie als erste Klage gegen NSO Group vor einem US-Gericht.

Das Verfahren war bereits einmal abgewiesen worden

Die Klage war bereits im März 2024 abgewiesen worden. Laut The Record hatte ein anderer Richter den Streit damals als „ausschließlich ausländisch“ bezeichnet und erklärt, der Fall könne nicht in Kalifornien verhandelt werden.

Auch die jüngste Entscheidung drehte sich um den Bezug des Falls zum Bundesstaat. Die Kläger verwiesen auf kompromittierte Infrastruktur in Kalifornien als Grund dafür, den Fall dort zu verhandeln. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass sie die Zuständigkeit nicht nachgewiesen hatten.

Das Knight Institute kündigte an, Berufung einzulegen. The Record berichtete, dass der Fall möglicherweise wieder aufgenommen werden könnte, nannte aber weder einen Termin für die Einreichung der Berufung noch Einzelheiten zu den Argumenten, die das Institut vorbringen will.

Die Kläger hatten beantragt, NSO Group zur Löschung der durch die mutmaßliche Überwachung gesammelten Informationen zu verpflichten und den Auftraggeber offenzulegen. Dem Bericht zufolge wurde keiner dieser Anträge bewilligt. Ein Sprecher von NSO Group hatte auf die Anfrage von The Record um eine Stellungnahme zunächst nicht reagiert.

Das Institut meldete mindestens 226 Pegasus-Einsätze

Nach Angaben des Knight Institute kam Pegasus zwischen Juni 2020 und November 2021 mindestens 226-mal gegen den Hauptkläger Carlos Dada und seine Kollegen bei El Faro zum Einsatz. The Record beschrieb Pegasus als leistungsstarke Zero-Click-Spionagesoftware.

Das Institut erklärte außerdem, dass aus der Ferne und heimlich auf die Telefone der Journalisten und Mitarbeiter zugegriffen worden sei. Den Angaben zufolge häuften sich die Angriffe in den Tagen vor der Veröffentlichung wichtiger Recherchen.

Der Bericht nennt diese Recherchen nicht und macht keine Angaben dazu, auf welche Informationen zugegriffen wurde oder welche Daten gesammelt wurden. Auch lässt sich aus der genannten Zahl der Einsätze allein nicht ableiten, wie viele Geräte betroffen waren oder was bei den einzelnen Einsätzen geschah.

Bei diesen Einzelheiten handelt es sich um Vorwürfe des Instituts, nicht um Feststellungen des Gerichts zur Überwachung in der von The Record beschriebenen Entscheidung. Die Abweisung betraf die Frage, ob der Fall in Kalifornien verhandelt werden kann.

Der Bericht enthält keine gerätespezifischen Handlungsempfehlungen

Der zitierte Bericht nennt weder betroffene Gerätemodelle oder Softwareversionen noch Kompromittierungsindikatoren, technische Maßnahmen zur Risikominderung oder Anleitungen zur Behebung des Problems. Das beschreibt den Informationsgehalt dieses Berichts; daraus lässt sich nicht schließen, ob technische Erkenntnisse oder Handlungsempfehlungen an anderer Stelle verfügbar sind.

Für die Kläger steht als nächster Schritt laut Bericht ein Rechtsmittel an: Das Knight Institute will Berufung einlegen. Die beantragten Maßnahmen – die Löschung gesammelter Informationen und die Offenlegung des Auftraggebers von NSO Group – sind der Darstellung der Entscheidung zufolge weiterhin offen.

Auch interessant

Quellen

Dieser Artikel ist eine eigenständige Aufbereitung auf Basis der folgenden Quellen.

Zurück zur Startseite

Aktuelle Cybersecurity-News

Alle Cybersecurity-News →